Auf den folgenden Seite finden Sie spezielle Informationen rund um das Thema Schuldnerberatung, Schuldenbereinigung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.


Ich bin seit dem Jahre 2004 als Schuldnerberater und Rechtsanwalt erfolgreich tätig und berate und vertrete bundesweit überschuldete Privatpersonen und Unternehmer insbesondere im Bereich der außergerichtlichen Sanierung.
Durch meine Tätigkeit konnte ich einer Vielzahl von Privatpersonen und Unternehmern aus wirtschaftlichen Krisen heraushelfen und in stabile, finanzielle Verhältnisse zurückführen.

Wir arbeiten für alle Menschen: Angestellte, Arbeiter, Beamte und Rentner, Selbständige Arbeitslose, Behinderte, Kranke, Junge, Alte, Alle!

Im Zentrum unserer Tätigkeit steht der Mensch!


Kommt Ihnen das bekannt vor?

Sie sparen an allen Ecken und Enden. Trotzdem reicht Ihr Geld Monat für Monat nicht.

Ihr Girokonto ist bis zum Limit überzogen.

Der Gang zum Briefkasten wird zur Qual: Rechnungen, Mahnungen und Inkassobriefe.

Sie haben den Überblick verloren, wem Sie überhaupt noch wieviel Geld schulden.

Ihre Bank läßt Sie persönlich vorsprechen und macht Ihnen Druck.

Ihre ec-Karte wurde eingezogen oder gesperrt.

Wenn jetzt das Auto kaputt geht, wissen Sie nicht, wie die Reparatur bezahlt werden könnte.

Sie müssen ihren Arbeitgeber Monat für Monat um Vorschuß bitten.

Der Gerichtsvollzieher lädt Sie zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Die Gläubiger schreiben Ihrem Chef und wollen direkt dort Geld holen.

Ihr Konto wird gepfändet. Sie erhalten kein Konto bei einer anderen Bank.

Sie müssen zum Personalgespräch wegen Ihrer Schulden.

Sie stopfen immer wieder Löcher, indem Sie neue Löcher aufreißen.

Sie fühlen sich kraftlos, wertlos und wissen nicht weiter.



Fallen Sie nicht auf Menschenfänger herein!

Im Bereich der Schuldnerberatung suchen viele unseriöse Schuldenregulierer das schnelle Geschäft mit dem Elend der Menschen! Diese Stellen können Sie weder qualifiziert beraten, noch die entsprechenden Verhandlungen führen oder eine Bescheinigung gem. § 305 Abs. 1 InsO ausstellen.

Solche Beratungsstellen richten oft immensen Schaden an. Durch die unqualifizierte Beratung ohne jegliche Kontrolle verschlimmert sich die Situation des Schuldners fast immer.


Vorsicht ist geboten! Unseriöse Schuldenregulierer stellen eine große Gefahr dar.

Eine seriöse Beratungsstelle...

kann Ihnen die staatliche Anerkennung oder Zulassung als Schuldnerberatungsstelle auf Verlangen sofort nachweisen

benötigt niemals einen zusätzlich zu beauftragenden externen Anwalt

macht keine Hausbesuche - insbesondere nicht für den ersten Termin

muß immer zur Rechtsberatung ermächtigt sein. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie irgendwo die Aussage "keine Rechtsberatung" finden

nennt sich niemals "Schuldenverwaltung" oder "Vermögensverwaltung" oder "Finanzsanierung" und schließt auch keine so benannten Verträge ab

wird Ihnen niemals einen Kredit vermitteln oder Versicherungen und Sparpläne verkaufen wollen

drängt Sie niemals zu einem Vertragsschluß



Herr Christoph Schickner ist auch als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Mietrecht, Bankrecht und Verkehrsrecht im Bereich Tübingen, Herrenberg, Böblingen, Rottenburg und Reutlingen tätig. Besuchen Sie die Kanzleihomepage.